Substitutionsmedikamente
Zur Substitutionsbehandlung stehen derzeit folgende Medikamente/Substanzen zur Verfügung, bzw. sind nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung zur Substitutionsbehandlung zugelassen: Methadon, Polamidon®, Subutex® (Buprenorphin) und (Dihydro-)Codein.
Alle Substitutionsmedikamente sind Opioide (ähnlich Heroin), die Rezeptoren bestimmter Gehirnzellen so besetzen, dass das Verlangen nach Opiaten aufhört und eine fortgesetzter Heroinkonsum keine Wirkung mehr entfalten kann. Sie haben eine wesentlich längere Verweildauer im Körper (24–36 Stunden) als Heroin. Daher reicht in der Regel eine einmalige Tagesdosis aus, um Entzugserscheinungen und die damit verbundenen Beschwerden zu verhindern. Ein Methadonsubstitution erhält zwar die bestehende Opiatabhängigkeit aufrecht, sie ermöglicht aber aufgrund der Eigenschaften des Medikamentes eine aktive und selbstbestimmte Lebensgestaltung.
Unerwünschte Wirkungen (Nebenwirkungen) des Substitutionsmedikamentes können sein: vermehrtes Schwitzen, Verstopfung, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, sowie die Einschränkung der sexuellen Erlebnisfähigkeit. Diese am häufigsten beschriebenen Nebenwirkungen bessern sich in der Regel im Laufe einer qualifiziert durchgeführten ärztlichen Behandlung. Bei einer Unverträglichkeit kann nach ärztlicher Indikationsstellung ein alternatives Substitutionsmittel gegeben werden. Nach jetziger Erkenntnis lassen sich auch bei einer langjährigen Verschreibung dieser Ersatzstoffe keine organischen und psychische Folgeschäden nachweisen.
Die Dauer und Einsatz der Behandlung richtet sich nach individuellen Behandlungserfordernissen. Das Spektrum reicht von einer kurzfristigen Behandlungen z.B. im Rahmen einer ambulanten oder stationären Entgiftung bis hin zu einer u.U. langjährigen Erhaltungstherapie. Die ärztliche Verschreibung erfolgt nach den Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.
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